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Die Theaterwerkstatt begeistert Kinder und Jugendliche nachhaltig für Theater, als Teilnehmende in verschiedenen Workshops und Theaterprojekten oder als Zuschauende in ausgewählten Produktionen.
Die Medienwerkstatt ist für Menschen, die künstlerisch und engagiert digitale Medien nutzen wollen. Wir bieten Film- und Audioworkshops an, unterstützen Medienvorhaben und organisieren themenbezogene Kulturprojekte.
Die Zeitungswerkstatt erstellt in einer offenen Redaktion die zett, das Magazin des Kulturzentrum Schlachthof. Gemeinsam mit den Autor:innen werden das Thema und die Umsetzung bestimmt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, die Lust am Schreiben aber schon.
In dieser Woche (20.-24.04.) steht bei uns alles im Zeichen der jazzahead!, daher bleibt unser Büro für den Ticketverkauf geschlossen. Ab dem 28.04. sind wir wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten für euch da.
Mit wachsender Besorgnis beobachten wir aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik, die weit über den Einzelfall hinausreichen: den Ausschluss von drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis, Vorwürfe gegen das Bremer Kulturzentrum „Kukoon“ sowie die Ankündigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer die Anwendung des „Haber-Verfahrens“ auszuweiten und in Förderentscheidungen einzubeziehen.
Was sich hier abzeichnet, ist ein Paradigmenwechsel: hin zu einer schleichenden Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit, zur Aushöhlung rechtsstaatlicher Mindeststandards, zur Etablierung politischer Gesinnungsprüfungen – und nicht zuletzt zur Verengung freier öffentlicher Diskursräume, die als Fundament einer pluralen und streitbaren Demokratie unverzichtbar sind.
Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes vorbehaltlos garantiert. Was Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst – nicht staatliche Stellen und nicht Sicherheitsbehörden. Dieses Prinzip zu relativieren, gefährdet die Grundlage unserer demokratischen Kultur.
Mit Nachdruck schließen wir uns der Kritik zahlreicher Institutionen an: Entscheidungen über Förderung und Auszeichnungen müssen transparent, überprüfbar und an fachlichen Kriterien orientiert sein. Verfahren, deren Grundlagen geheim bleiben und den Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme geben, widersprechen rechtsstaatlichen Mindeststandards.